Unternehmen können sich ganzjährig als Duale Akademie Ausbildungsbetrieb nominieren lassen. Sichern Sie sich jetzt Ihre Fachkräfte von morgen für Ihren Ausbildungstrieb. Um ein Ausbildungsbetrieb zu werden, benötigen Sie folgende Voraussetzungen:
- Gültiger Feststellungsbescheid – um Lehrlinge auszubilden (in weiterer Folge Lehrlingsausbilder:in)
- Überprüfter DA-Kriterienkatalog
Retournieren Sie uns den ausgefüllten DA-Kriterienkatalog, wir werden alles weitere für Sie in die Wege leiten (dualeakademie@wkooe.at).
Hier finden Sie die allgemeinen Voraussetzungen für Bewerber:innen, um eine Ausbildung in der Dualen Akademie zu starten.
Sie sind bereits ein Duale Akademie Ausbildungsbetrieb und starten nun in die Bewerbungsphase? Wir unterstützen Sie mit unserer umfangreichen Marketing Toolbox und informieren Sie vorab gerne über den Ablauf zur Antragstellung der Förderung AMS 18+.
Mit unserer Marketing Toolbox haben wir für Sie ein Paket geschnürt, um Ihre offenen Stellen aktiv bewerben zu können. Die Toolbox enthält PR-Text-Bausteine, ein individualisierbares Stelleninserat, ein individualisierbares Poster, Argumente für die Teilnahme an der Dualen Akademie, das Imagebild, das Duale Akademie Logo, Social Media Postings und vieles mehr.
Zudem profitieren Sie durch die Werbemaßnahmen der Dualen Akademie, da diese auf die Website der Dualen Akademie oder die DA Jobplattform verweisen. Ein weiterer wichtiger Grund sich als Ausbildungsbetrieb auf unserer Jobplattform zu präsentieren.
Bei Fragen zu den Bewerbungsmaßnahmen können Sie sich gerne jederzeit an das Büro der Dualen Akademie unter dualeakademie@wkooe.at wenden.
Beachten Sie den korrekten Ablauf für die Voraussetzung zur Förderung AMS 18+.
Achtung: Voraussetzung für die positive Förderung ist, dass zum Zeitpunkt zu welchem die Lehrstelle gefunden wird bzw. die Stellenzusage gemacht wird, die Person bereits beim AMS vorgemerkt sein muss. Wir empfehlen daher sich bei dem/der Bewerber:in zu Beginn des Recruitingprozesses über den Status der zu tätigengenden „lehrstellensuchend-Meldung“ zu informieren.
Hier finden Sie die allgemeinen Voraussetzungen für Bewerber:innen, um eine Ausbildung in der Dualen Akademie zu starten.
- Bewerber:innen melden sich zu Beginn der Bewerbungsphase bei der regional zuständigen AMS-Stelle "lehrstellensuchend".
Achtung: Voraussetzung für die positive Förderung ist, dass zum Zeitpunkt zu welchem die Lehrstelle gefunden wird bzw. die Stellenzusage gemacht wird, die Person bereits beim AMS vorgemerkt sein muss. - Der DA Ausbildungsbetrieb stellt danach einen Antrag auf Förderung der Lehrausbildung: AMS-Förderung 18+. Hier kommen Lehrlinge über 18 Jahre infrage, die ein Lehrlingsentgelt mindestens in Höhe des kollektivvertraglichen Mindestlohns/Mindestgehalts für Hilfskräfte im Beruf erhalten.
- „Die Anmeldung des Ausbildungsvertrags erfolgt über e-Service (ACHTUNG! Vergessen Sie nicht das Häkchen bei „Duale Akademie“ zu setzen). Hier finden Sie einen Leitfaden zur Lehrvertragsanmeldung. (Oder schließen Sie den Ausbildungsvertrag zwischen Bewerber:in und Betrieb ab und schicken Sie ihn an die WKOÖ Lehrlingsstelle (lehrvertrag@wkooe.at)
- Der Start in der Dualen Akademie kann beginnen – Sie erhalten vom DA Büro alle Informationen zum Traineeprogramm.